BEDINGUNGEN
NUTZUNGSBEDINGUNGEN für das BRA-System
Bydgoski Rower Aglomeracyjny (Stadtfahrräder für Bydgoszcz)
I. PRÄAMBEL
Die vorliegende Ordnung bestimmt die Bedingungen und Grundsätze der Nutzung des BRA-Systems (Bydgoski Rower Aglomeracyjny - Stadtfahrräder für Bydgoszcz), nachfolgend BRA oder BRA-System, auf dem Gebiet der Stadt Bydgoszcz und deren Ballungsraumes gemäß Anlage Nr. 3 zur Ordnung.
II. Begriffsbestimmungen
2.1. Nutzungsbedingungen – die vorliegenden Nutzungsbedingungen bestimmen die Grundsätze und Bedingungen der Nutzung von BRA, die Rechte und Pflichten sowie die eventuelle Haftung des Betreibers und des Kunden. Die Voraussetzung für die Nutzung des BRA-Systems und für die Eintragung ins BRA-System ist die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen und Erfüllung aller dort genannten Bedingungen durch den Kunden. Mit der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen, der Eintragung und Entrichtung der Einrichtungsgebühr schließt der Kunde einen Vertrag mit dem BRA-Betreiber.
2.2. Vertrag – Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem BRA-Betreiber zur Festlegung der gegenseitigen Pflichten und Rechte gemäß den Nutzungsbedingungen. Die Vereinbarung wird automatisch mit der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen und der Entrichtung der einmaligen, nicht rückzahlbaren Einrichtungsgebühr während der Eintragung ins BRA-System geschlossen.
2.3. Bydgoski Rower Aglomeracyjny (Stadtfahrräder für Bydgoszcz) / BRA-System – eine rund um die Uhr betriebsbereite technische Infrastruktur samt Software, Geräten und Fahrrädern, die bei der Vorbereitung und Umsetzung des BRA-Systems eingesetzt werden, sowie Handlungen zum Betreiben des Internetportals: www.bra.org.p, nachfolgend auch als Fahrradentleihe bezeichnet.
2.4. BRA-Betreiber - Organisationseinheit, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Betreiben des BRA-Systems erbringt. BRA-Betreiber ist die Gesellschaft Bike U Sp. z o.o., ul. Rondo ONZ 1, 00-124 Warshau.
2.5. Kunde - Benutzer des BRA-Systems, der sich beim BRA-System eingetragen hat, dessen Nutzungsbedingungen akzeptiert und die nicht rückzahlbare Einrichtungsgebühr gemäß der Gebührentabelle entrichtet hat.
2.6. BRA-Service - Service für die Instandhaltung und Instandsetzung des BRA-Systems.
2.7. Call Center BRA (CC BRA) – Büro, durch das dem Kunden rund um die Uhr Kontakt per Telefon, E-Mail und SMS mit dem BRA-Betreiber gewährleistet wird. Informationen zum Betrieb des BRA-Systems finden Sie auf der Internetseite: www.bra.org.pl, am BRA-Terminal und auf den Fahrrädern.
2.8. Nutzungsbereich – Verwaltungsgrenzen der Stadt Bydgoszcz und ein Teil deren Ballungsgebietes gemäß der Anlage Nr. 3 zu den Nutzungsbedingungen, in deren Umfang die Nutzung der BRA-Fahrräder zulässig ist.
2.9. BRA-Station – Stelle für die Entleihe und die Rückgabe der Fahrräder durch die Kunden, gekennzeichnet durch das Symbol des BRA-Systems, ausgestattet mit Fahrradständern und einem Terminal. Informationen den Standorten der BRA-Stationen sind auf der Internetseite: www.bra.org.pl. zu finden.
2.10. BRA-Ständer - Stelle zum Einparken des Fahrrades in Form eines speziellen Ständers mit Elektroschloss und einem System zur Sicherung des Fahrrades.
2.11. BRA-Terminal - Anlage zum selbständigen Entleihen und Rückgeben eines Fahrrads, das sich an einer BRA-Station befindet.
2.12. Kunden-ID –to osobisty numer zapisany w wersji liczbowej, w postaci numeru PIN/Hasło, który to numer klient otrzymuje podczas rejestracji w systemie KMK Bike. Podczas logowania się do systemu w terminalu Wypożyczający używa identyfikatora klienta do autoryzacji na stacji bazowej KMK Bike.eine persönlich zugeteilte Reihe alphanumerischer Zeichen (Login und PIN), die der Kunde bei seiner Eintragung beim BRA-System erhält. Die Kunden-ID ist beim Einloggen ins System über das Terminal unerlässlich, um die Enteihung und die Rückgabe des Fahrrads zu autorisieren.
2.13. Gebührentabelle - Tabelle der Preise und Tarife des BRA-Systems, die die Anlage Nr. 2 zu den Nutzungsbedingungen darstellt, erhältlich auf der Internetseite www.bra.org.pl
2.14. Anzahlungskonto - ein persönliches Konto des Kunden im Rahmen des BRA-Abrechnungssystems, auf dem Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des BRA-Systems gemäß der Gebührentabelle gutgeschrieben und abgeschrieben werden.
2.15. PayU - ein System der Internetzahlungen.
2.16. Entrichtete Gebühr -eine vom Kunden in Form einer Anzahlung (Aufladung) auf das Anzahlungskonto des Kunden vorgenommene Gebühr, die in vollem Umfang als Zahlung der Gebühren für die Nutzung des BRA-Systems gemäß der Gebührentabelle verwendet werden kann; bei Verzicht auf weitere Nutzung des Systems findet keine Rückerstattung statt.
2.17. Fahrradentleihe – Entleihe eines Fahrrads von einer BRA-Station unter Nutzung der Kunden-ID.
2.18. Fahrradrückgabe – Rückgabe des Fahrrads an einer beliebigen aktiven BRA-Station. Die Fahrradrückgabe erfolgt nach einem erfolgreich abgeschlossenen Rückgabeverfahren, das gemäß den Angaben des BRA-Terminals durchzuführen ist.
2.19. Sicherungsmaßnahmen - Maßnahmen, die im Falle einer Verletzung der BRA-Nutzungsordnung ergriffen werden, bestehend in Aufnahme des Kontaktes mit dem Kunden, Aufforderung zur freiwilligen Begleichung der Forderungen, falls die Vorauszahlung für die Kosten der Nutzung des BRA-Systems durch den Kunden nicht mehr ausreichend sind, und falls der Kunde die freiwillige Zahlung nicht leistet – eine Eintreibung dieser Zahlung. Diebstahl oder Beschädigung der Anlagen und Geräte werden bei den zuständigen Behörden angezeigt, die zur Verfolgung und Bestrafung der Täter unerlaubter Handlungen berechtigt sind.
2.20. Einrichtungsgebühr – eine einmalige, nicht rückzahlbare Gebühr, mit der der Kunde sein persönliches Konto bei dem BRA-Abrechnungssystem aufladen muss. Der Betrag wird vollständig als Fahrguthaben bei den ersten Fahrradentleihen durch den Kunden des BRA-Systems angerechnet.
2.21. Sonderaktionen - Verkaufsaktionen und Informationen für Kunden des BRA-Systems während des Betriebs dieses Systems und bestimmt für dessen Förderung.
III.Nutzungsbedingungen des BRA-Systems
3.1. Voraussetzung für die Nutzung des BRA-Systems ist, dass der Kunde sich im Rahmen eines Eintragungsverfahrens auf der Internetseite www.bra.org.pl anmeldet, die erforderlichen Personendaten angibt, die nicht rückzahlbare Einrichtungsgebühr gemäß der Gebührentabelle einzahlt und die vorliegenden Nutzungsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
3.2. Indem der Kunde die Nutzungsbedingungen akzeptiert, willigt er ein, dass seine personenbezogenen Daten akzeptiert werden und dass er die Werbematerialien zur Förderung des BRA-Systems auf seine bei der Eintragung angegebene E-Mail-Adresse erhalten wird. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Betreiber ausschließlich für die Zwecke verwendet, die mit dem Betrieb des BRA-Sysems in Verbindung stehen.
3.3. Der BRA-Betreiber entleiht dem Kunden ein Fahrrad zur Nutzung gemäß den Nutzungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen zu befolgen, insbesondere die Gebühren gemäß der Gebührentabelle auf das vom Betreiber genannte Anzahlungskonto zu entrichten.
3.4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für das Fahrrad von dem Zeitpunkt dessen Entleihe – d. h. dessen Entnahme von der BRA-Station – bis zum Zeitpunkt dessen Rückgabe – d. h. Anschließen des Fahrrads bei der BRA-Station und Abschluss des Rückgabeverfahrens, vorbehaltlich Ziff. 3.6 des vorliegenden Abschnitts der Nutzungsbedingungen. Der Kunde haftet insbesondere für jegliche Beschädigungen des Fahrrads, die er zu verantworten hat, von dem Zeitpunkt der Fahrradentleihe von einer beliebigen BRA-Station bis zur Fahrradrückgabe an einer beliebigen BRA-Station.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, Call Center BRA zu benachrichtigen, falls das Fahrrad während der Entleihe gestohlen worden ist und den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten Polizeistation anzuzeigen. Der Kunde haftet für den Diebstahl des entliehenen Fahrrads, doch finanziell nur insofern das Fahrrad vor Diebstahl nicht ordnungsgemäß gesichert war, etwa mit dem Kombinationsschloss bei Rast.
3.6. Minderjährige, die das 18. Lebensjahr nicht vollzogen haben, und andere Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, haben vor dem Abschluss des Vertrages dem BRA-Betreiber eine Zustimmung der Eltern oder der Vormunde für die Schließung des Vertrages sowie deren Erklärung über die Akzeptierung der BRA-Nutzungsordnung und Übernahme der Haftung bei eventuellen Schäden im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages. Das Muster der Erklärung ist auf der Internetseite www.bra.org.pl. zu finden. Die Erklärung ist dem BRA-Betreiber per Einschreiben oder Übermittlung auf die jeweils aktuelle Adresse des BRA-Betreibers zuzustellen, die auf der Internetseite www.bra.org.pl. gefunden werden kann. Voraussetzung für die Fahrrad-Entleihe an einen Minderjährigen ist, dass er/sie über eine amtliche Fahrrad-Fahrerlaubnis für Jugendliche (sog. Fahrradkarte) oder einen Führerschein der entsprechenden Klasse besitzt.
3.7. Die Nutzung des entliehenen Fahrrads ist innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Stadt Bydgoszcz und eines Teiles ihres Ballungsgebietes gemäß Anlage Nr. 3 der Nutzungsordnung zulässig.
IV. Haftung / Verpflichtung
4.1. Der Kunde haftet für die Nutzung des Fahrrads entsprechend den Nutzungsbedingungen und der Straßenverkehrsordnung.
4.2. Das Fahrrad ist vom Kunden in einem nicht verschlechterten Zustand zurückzugeben.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad während der Entleihe ordnungsgemäß und effizient vor Diebstahl und jeglichen Beschädigungen zu sichern, etwa durch Verwendung des Kombinationsschlosses oder ständige Überwachung des Fahrrads.
4.4. Falls der Kunden das Fahrrad entgegen den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen einem Dritten zur Nutzung überlässt, ist er von der Haftung wegen Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrrads bei einer BRA-Station nicht befreit.
4.5. Der Kunde haftet vollständig für die Schadensfälle infolge der Verletzung der geltenden Rechtsvorschriften oder der Nutzungsbedingungen währen der Inanspruchnahme des BRA-Systems. Der BRA-Betreiber haftet nicht hierfür.
4.6. Der Kunde haftet vollständig für das ihm zur Verfügung gestellte Fahrrad, von dem Zeitpunkt der Fahrradentnahme bis zu dessen ordnungsgemäßer Rückgabe. Bei Unregelmäßigkeiten bei der Rückgabe des Fahrrads wird der Kunde mit den Kosten einer weiteren Nutzung des Fahrrads belastet und haftet bei einem eventuellen Diebstahl oder bei Beschädigung des Fahrrads.
4.7. Die Nutzung der Fahrräder des BRA-Systems darf ausschließlich zu nicht kommerziellen Zwecken und ausschließlich für den persönlichen Bedarf des Kunden erfolgen.
4.8. Auf ein Konto können gleichzeitig bis zu zwei Fahrräder entliehen werden.
4.9. Die Nutzung des BRA-Systems durch Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen, psychoaktiven Substanzen oder Substitutionsmitteln im Sinne der Vorschriften über Drogenkonsumbekämpfung ist untersagt; dies bezieht sich auch auf starke Antiallergika und andere Arzneimittel, bei deren Einnahme man nicht als Fahrzeugführer einsetzbar ist.
4.10. Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich jegliche Kosten, Strafen, Geldbussen und Verwaltungsgebühren zu entrichten, die ihm wegen der Nutzung des Fahrrades entgegen den geltenden Vorschriften und der Nutzungsordnung auferlegt worden sind.
4.11. Bei einer Zerstörung/Beschädigung der Infrastruktur des BRA-Systems (Fahrräder, Terminale, Stationen) durch einen Kunden ist er verpflichtet, sämtliche Reparaturkosten sowie Kosten der Instandsetzung der zerstörten/beschädigten Infrastruktur zu decken. Der BRA-Betreiber stellt dem Kunden die Kosten der Reparatur/Instandsetzung der beschädigten Infrastruktur in Rechnung.
4.12. Angesichts einer absichtlichen Beschädigung des BRA-Systems wird der BRA-Betreiber eine Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen; der Täter haftet auch finanziell für die Beschädigungen/Zerstörungen und deckt sämtliche Kosten, die durch die Beschädigung/Zerstörung der Infrastruktur entstehen.
4.13. Für sämtliche Schäden aus Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages haftet der Kunde des BRA-Systems in voller Höhe, insoweit er dafür verantwortlich ist.
4.14 Bei Abhandenkommen/Beschädigung des Fahrrads sind die gesamten Wiederbeschaffungskosten entsprechend der Gebührentabelle vom Kunden zu decken.
4.15. Bei einer Überschreitung der 12-stundigen Entleihzeit werden zusätzliche Kosten gemäß Gebührentabelle angerechnet.
V. Eintragung
5.1 Die Eintragung beim BRA-System ist Voraussetzung für dessen Nutzung.
5.2. Die Eintragung erfolgt auf dem Internetportal unter der Adresse: www.bra.org.pl
5.3. Voraussetzung für die Eintragung als BRA-Kunde ist es, die persönlichen Daten (Vor- und Nachname), Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt) sowie Kontaktdaten (E-Mail und Mobiltelefonnummer) anzugeben, der Verarbeitung von persönlichen Daten gemäß den zwingend geltenden Rechtsvorschriften zuzustimmen und die einmalige, nicht rückzahlbare Einrichtungsgebühr von 10,00 Zloty (zehn Zloty) auf das Anzahlungskonto einzuzahlen. Der Kunde ist berechtigt, seine persönlichen Daten jederzeit einzusehen und zu ändern. Bei einer Änderung seiner persönlichen Daten ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich beim BRA-System zu aktualisieren. Als für die Verarbeitung der persönlichen Daten Verantwortlicher gilt der BRA-Betreiber.
5.4. Bei der während der Eintragung durch den Kunden angegebenen Telefonnummer handelt es sich gleichzeitig um die ID-Nummer des Kunden im BRA-System.
VI. Zahlungsmethoden
6.1. Der Kunde entrichtet die Gebühr durch Überweisung auf sein Anzahlungskonto. Die Einzahlung auf das Anzahlungskonto erfolgt unter Verwendung des Portals für Bedienung der Zahlungen auf der Seite www.bra.org.pl
6.2. Die Einzahlung gilt als ordnungsgemäß gebucht, sobald der Kunde eine Bestätigung der Einzahlung auf elektronischem Wege oder durch SMS auf die vom Kunden bei der Eintragung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
6.3. Mit der ordnungsgemäßen Buchung der Einzahlung ist der Kunde berechtigt, mit der Nutzung des BRA-Systems anzufangen.
6.4. Eigentümer der Anzahlungskonten ist der BRA-Betreiber.
6.5. Die während der Geltungsdauer des Vertrages vorgenommenen Einzahlungen auf das Anzahlungskonto des Kunden werden nicht rückerstattet.
VII. Fahrradentleihe
7.1. Das Fahrrad kann, insoweit es auf der jeweiligen Station vorhanden ist, an einer beliebigen BRA-Station entliehen werden, indem man sich beim BRA-Terminal mit seiner ID-Nummer einloggt und den Anweisungen auf der Terminalanzeige folgt.
7.2. Voraussetzung für die Entleihe des Fahrrads ist es, dass man über ein gültiges BRA-Konto verfügt und dort als aktiver Kunde gilt, d. h. sich richtig eingetragen hat und ein Guthaben auf den Anzahlungskonto hat.
7.3. Bevor der Kunde das ausgewählte Fahrrad von dem Ständer entnimmt, ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass sich das Fahrrad zur vereinbarten Nutzung eignet, insbesondere dass die Fahrradreifen ausreichend aufgeblasen sind.
7.4. Falls der Kunde während der Fahrradentleihe eine Beschädigung am Fahrrad feststellt, ist er verpflichtet, dies bei Call Center BRA unverzüglich anzumelden und das Fahrrad an der nächsten BRA-Station zurückzugeben.
7.5. Falls der Kunde ein beschädigtes Fahrrad entleiht oder nutzt, haftet er für alle Beschädigungen oder Schäden daraus.
7.6. Bei jeglichen Problemen mit der Entleihe oder der Rückgabe des Fahrrads an der BRA-Station ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich Kontakt mit Call Center BRA aufzunehmen. Ein Mitarbeiter des Call Centers BRA gibt dem Kunden weiteren Anweisungen an.
7.7. Das Fahrrad ist vorne mit einem Korb ausgestattet, der nur zur Beförderung von leichten Gegenständen bestimmt ist. Aus Sicherheitsgründen sowie um Schäden am Vermögen zu vermeiden, dürfen im Korb keine schweren Gegenstände befördert werden. Das Gewicht der beförderten Gegenstände darf 10 kg nicht überschreiten. Es ist untersagt, Gegenstände mit scharfen Kanten oder weit über den Rand des Korbes hinausragende Gegenstände zu befördern. Es ist streng untersagt, Kinder oder Tiere zu befördern. Bei einem Unfall wegen einer nicht bestimmungsgerechten Nutzung des Korbes haftet der Kunde für alle dadurch entstandenen Kosten. Der BRA-Betreiber haftet nicht für eventuelle Beschädigung von Gegenständen oder Waren, die im Korb befördert werden.
7.8. Das entliehene Fahrrad ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Das BRA-Fahrrad ist ein Stadt-Transportmittel und dient zu Fahrten zwischen den einzelnen BRA-Stationen. Es ist untersagt, die gegenständlichen Fahrräder für sportliche Fahrten, Geländefahrten, Fahrten außerhalb der befestigten Straßen, zu Stunts, zu Wettfahrten, zum Schieben oder Ziehen von Gegenständen zu verwenden.
7.9 Es ist untersagt, das Fahrrad an eine BRA-Station unter Anwendung eines Schlosses anzuschließen, das nicht Ausstattung des BRA-Systems darstellt. Der BRA-Betreiber behält sich das Recht vor, eine nicht vertragsgemäße Sicherung des Fahrrads zu entfernen. Sämtliche damit verbundenen Kosten hat der Kunde gemäß der Gebührentabelle zu begleichen.
VIII.Zeit der Fahrradentleihung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der 12. Stunde der Entleihung zurückzugeben.
8.2 Die unter Ziff. 8.1 genannte Anforderung bezieht sich nicht auf Sonderaktionen.
8.3. Angesichts einer Überschreitung der Entleihzeit werden Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
IX. Störungen und Instandsetzung
9.1. Sämtliche Störungen sind telefonisch bei Call Center BRA anzumelden, unter der Nummer
+48 52 523 28 00 Bei einer Störung, die eine Weiterfahrt unmöglich macht, hat der Kunde anzuhalten, das Call Center BRA davon telefonisch zu benachrichtigen und das Fahrrad zur nächsten BRA-Station zu führen.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, auf eine Art und Weise zu handeln, die die Möglichkeit eines Schadens oder einer Haftung wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung des Fahrrades einschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Entleihzeit für Call Center BRA erreichbar zu sein.
9.3. Es ist untersagt, an dem entliehenen Fahrrad jegliche Reparaturen, Abänderungen oder Austausch von Teilen vorzunehmen. Für Maßnahmen dieser Art ist ausschließlich der BRA-Service berechtigt.
X. Rückgabeverfahren
10.1. Der Kunde gibt das Fahrrad zurück, indem er es an ein freies Schloss an einer beliebigen BRA-Station steckt und das Fahrrad zu sich schiebt, bis er sicherstellt, dass das Fahrrad gesperrt ist.
10.2. Falls keine Möglichkeit besteht, das Fahrrad an der BRA-Station zu sperren (keine freie Stelle, Störung), ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad unter Anwendung des Kombinationsschlosses zu sperren, indem er es an ein anderes Fahrrad oder einen Ständer anschließt, das Rückgabeverfahren am BRA-Terminal durchführt und und das Call Center BRA davon unverzüglich in Kenntnis setzt.
10.3. Bei einer nicht regelrechter Rückgabe des Fahrrads gilt es als weiterhin entliehen und der Kunde haftet für eine eventuelle Beschädigung des Fahrrads oder Diebstahl.
XI. Nicht fristgerechte Rückgabe
11.1. Falls das Fahrrad nicht vor der 12. Stunde seit der Entleihung zurückgegeben wird, wird von einer Verletzung der Nutzungsbedingungen und damit von einem Verstoß gegen den Vertrag mit dem BRA-Betreiber ausgegangen, woraufhin Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden.
11.2. Eine Rückgabe des Fahrrads nach der 12. Stunde seit der Entleihung zieht eine Belastung des Kunden mit der in der Gebührentabelle genannten Gebühr nach sich.
XII. Zahlungen
12.1. Die Gebühr für die Entleihe des Fahrrads wird in Anlehnung an die Gebührentabelle auf der Internetseite www.bra.org.pl. festgelegt. Die Gebühr wird nach der Entleihzeit ermittelt, von der Öffnung des Schlosses bei der Entnahme des Fahrrads bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrads bei der BRA-Station.
12.2. Die Gebühren für die Nutzung des BRA-Systems sind unterschiedlich und von der Zeit abhängig, in der das Fahrrad entliehen ist. Die Entleihzeit wird im Stundentakt ermittelt, wobei die erste Stunde der Entleihe in drei 20-minütige Perioden eingeteilt wird.
12.3. Falls die Höhe der für die Entleihung des Fahrrads angerechneten Gebühr oder einer anderen, sich aus der Gebührentabelle ergebenen Zahlung, über das Guthaben des Kunden auf dem Vorauszahlungskonto hinausgeht, ist der Kunde für eine weitere Nutzung des BRA-Systems verpflichtet, sein Guthaben auf dem Anzahlungskonto über 0,00 Zloty zu erhöhen; sonst werden Sicherungsmaßnahmen ergriffen.
XIII. Kundenbeanstandungen
13.1. Unter Kundenbeanstandung ist eine per Email auf die Adresse bok@bra.org.pl gesendete Aufforderung zur Rückzahlung der Gebühr wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der Entleihe-Dienstleistung durch den BRA-Betreiber, und zwar innerhalb von 7 Tagen seit dem entsprechenden Vorfall.
13.2. Der Kunde ist berechtigt, die Beanstandung innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall anzumelden, der Grundlage für die Beanstandung darstellt, unter Androhung des Verlustes von Berechtigungen daraus. Nach Ablauf von 7 Tagen erlischt das Recht auf die Beanstandung. Sämtliche Beanstandungen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen sind, in Anlehnung auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen, beim BRA-Betreiber über E-Mail auf die Adresse: bok@bra.org.pl zu schicken.
13.3. Der BRA-Betreiber prüft Beanstandungen innerhalb von 21 Tagen ab deren Eingang; anschließend wird dem Kunden eine Rücknachricht auf die in der Beanstandung genannte Adresse geschickt.
13.4. Der Kunde hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Dienstleistung im Gerichtsverfahren erst nachdem das Beanstandungsverfahren ausgeschöpft worden ist. Das Beanstandungsverfahren gilt auch dann als ausgeschöpft, wenn der BRA-Betreiber auf die Antwort auf die Beanstandung innerhalb von einem Monat seit der Beanstandung keine Antwort erhält. Der BRA-Betreiber haftet für die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung der Leistungen nur bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens, ohne Berücksichtigung des entfallenen Vorteils.
XIV. Vertragskündigung
14.1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit dem BRA-Betreiber jederzeit zu kündigen.
14.2. Die Kündigung des Vertrages erfolgt auf elektronischem Wege durch Übermittlung einer keine Zweifel in Bezug auf die Absichten des Kunden erweckenden Willenserklärung des Kunden auf die Adresse bok@bra.org.pl, samt Angaben, die eine Identifikation des Kunden ermöglichen, insbesondere der BRA-Kunden-ID. Eine Auflösung des Vertrags ist nur möglich, wenn auf dem Anzahlungskonto des Kunden ein Guthaben vorhanden ist. Besteht kein Guthaben auf dem Anzahlungskonto des Kunden, so hat der Kunde vor der Abgabe der Willenserklärung über die Auflösung des Vertrags den negativen Saldo auf dem Anzahlungskonto zu begleichen.
14.3. Nach Auflösung des Vertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Guthabens auf dem Anzahlungskonto.
XV. Schlussbestimmungen
15.1. Der BRA-Betreiber behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Information über Änderungen der vorliegenden Bedingungen wird auf die bei der Eintragung ins BRA-System angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab der Information über die Änderungen der Nutzungsbedingungen keine Information an Call Center BRA sendet, dass er mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, gelten die Änderungen als vom Kunden akzeptiert.
15.2. Die Entleihung des Fahrrads und die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen durch den Kunden sind einer Erklärung des Kunden gleichzusetzen, dass ihm sein Gesundheitszustand erlaubt, das Fahrrad zu nutzen, dass er über die Fähigkeit verfügt, Fahrrad zu fahren, und dass er die Rechtsvorschriften im Bereich Straßenverkehrsordnung kennt.
15.3. Der BRA-Betreiber behält sich das Recht vor, den Vertrag über die Teilnahme am BRA-System jederzeit etwa aus den folgenden Gründen zu kündigen: fehlende Zahlung für die Überschreitung der 12-stundigen Entleihzeit, Eintragung beim System und seine Nutzung durch einen Minderjährigen, ohne dass die „Zustimmung eines Elternteiles für den Beitritt zum BRA-System“ vorgelegt worden ist, oder aber auch ohne Angabe von Gründen. Der Kunde hat dagegen keinerlei Ansprüche an das BRA-System.
15.4. Bei Angelegenheiten, die durch diese Ordnung nicht geregelt wurden, finden die einschlägigen Rechtsvorschriften Anwendung.
15.5. Bei jeglichen Abweichungen zwischen der fremdsprachigen und der polnischen Sprachfassung gilt die polnische Version als ausschlaggebend.
Anlage Nr. 1
……………………………….
ZUSTIMMUNG EINES ELTERNTEILES FÜR DEN BEITRITT
ZUM SYSTEM Bydgoski Rower Aglomeracyjny (BRA)
Gemäß den Anforderungen des Abschnitts III Ziff. 3.6 der Nutzungsbedingungen des BRA-Systems (Bydgoski Rower Aglomeracyjny) erkläre ich, ...................................................... als Unterzeichner/in, ausgewiesen durch den Personalausweis/Reisepass* Nr. …………………………, mit der Personalnummer PESEL: …………………, wohnhaft in .............................., als gesetzlicher Vertreter von: ………………… (Vor- und Nachname des Minderjährigen/der Minderjährigen), mit der folgenden Personalnummer PESEL: ...................................., Folgendes:
- Ich bin damit einverstanden, dass der o. g. / die o.g. Minderjährige dem System Bydgoski Rower Aglomeracyjny, nachfolgend BRA-System, gemäß den Nutzungsbedingungen beitritt, die der folgenden Internetseite zu entnehmen sind:
www.bra.org.pl - Ich habe mich mit den o. g. Nutzungsbedingungen vertraut gemacht, ich akzeptiere ihren Inhalt und stimme den Bestimmungen der o. g. Nutzungsbedingungen zu;
- ich verpflichte mich, jegliche Schäden oder Ansprüche zu decken, die durch die Nutzung des BRA-Systems durch den / die Minderjährige(n) entstehen könnten;
- ich erkläre, dass der o. g. / die o. g. Minderjährige über eine gültige „Fahrradkarte“ oder eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse verfügt.
- Ich erkläre, ich bin mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und der Daten zur Person des o. g. / der o. g. Minderjährigen gemäß den Anforderungen des Datenschutzgesetzes vom 29. August 1997 (d. h. Dz. U. von 2002, Nr. 101, Pos. 926) durch den BRA-Betreiber zum Zwecke der Vertragserfüllung zu. Ich bin mir bewusst, ich habe das Recht, meine persönlichen Daten jederzeit einzusehen und zu berichtigen, zu ergänzen oder zu ändern. Verwalter der personenbezogenen Daten ist BikeU Sp. z o.o., ul. Rondo ONZ 1, 00-124 Warshau, die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, ist aber für die Nutzung der BRA-Dienstleistung und des BRA-Systems unentbehrlich.
………………………..
(Ort, Datum)
………………………………
(Vor- und Nachname)
* – unzutreffendes streichen
Anlage Nr. 2
GEBÜHRENTABELLE (Bruttobeträge)
STADTTARIF
Einmalige, nicht erstattungsfähige Anfangsgebühr - 10 PLN
Von 0 bis 30 Minuten* - 0 PLN
Von 31 bis 60 Minuten* - 1 PLN
Von 61 bis 120 Minuten* - 4 PLN
Von 121 bis 180 Minuten* - 6 PLN
Jede weitere Stunde* - 7 PLN
Das Mindestkontoguthaben, um ein Fahrrad zu mieten - 2 PLN
Die maximale Leihdauer eines Fahrrads beträgt 12 Stunden
* Die Überschreitung der maximalen Mietzeit bedeutet eine zusätzliche Gebühr von 200 PLN
Möglichkeit, zwei Fahrräder für ein Konto zu mieten.
Die Kosten für die Restaurierung des Fahrrads - 3.400 PLN.
Gebühren für das Entfernen eines nicht regulierten Fahrradschlosses - 200 PLN
* Die Abrechnung erfolgt pro Sekunde.
* Gebühren für einzelne Zeiträume werden addiert, z.B. für eine 80-Minuten-Ausleihe zahlt der Kunde 1,00 PLN + 4,00 PLN = 5,00 PLN
TOURISTISCHER TARIF 12H
- 12-stündiges, einmaliges, nicht erstattungsfähiges Abonnement - 19 PLN
- Gültig für 12 Stunden
- 12h innerhalb von 12h zu verwenden
- Sofort nach Gutschrift des Geldes aktiv.
- Möglichkeit, zwei Fahrräder für ein Konto zu mieten. Die maximale Leihdauer für ein Fahrrad/Fahrräder beträgt 12 Stunden. Bei Überschreitung wird eine zusätzliche Gebühr von 200 PLN pro Fahrrad erhoben.
- Die Kosten für die Restaurierung eines Fahrrads - 3.400 PLN
- Gebühren für das Entfernen eines nicht regulierten Fahrradschlosses - 200 PLN
TOURISTISCHER TARIF 24H
- 24-Stunden, einmaliges, nicht erstattungsfähiges Abonnement - 29 PLN
- Gültig für 24 Stunden
- 24 Stunden innerhalb von 24 Stunden zu verwenden
- Sofort nach Gutschrift des Geldes aktiv.
- Möglichkeit, zwei Fahrräder für ein Konto zu mieten. Die maximale Leihdauer für ein Fahrrad/Fahrräder beträgt 24 Stunden. Bei Überschreitung wird eine zusätzliche Gebühr von 200 PLN pro Fahrrad erhoben.
- Die Kosten für die Restaurierung eines Fahrrads - 3.400 PLN
- Gebühren für das Entfernen eines nicht regulierten Fahrradschlosses - 200 PLN
Anlage Nr. 3
Die BRA-Nutzungszone (siehe Karte: die Stadt Bydgoszcz und Teile der benachbarten Gemeinden – Ballungsgebiet).