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WER HAFTET, WENN EIN FAHRRAD BESCHÄDIGT WIRD?

Ab dem Zeitpunkt des Fahrradverleihs bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an eine der BRA-Stationen ist für das Fahrrad der Benutzer verantwortlich. Wenn das Fahrrad während der Nutzung beschädigt wird und Sie daran Schuld tragen, müssen Sie leider die Reparaturkosten tragen. Aber keine Sorgen - wenn Sie an der Beschädigung nicht schuld sind und uns über den Vorfall umgehend informieren, tragen Sie keine Konsequenzen.